Werkstatt - Service - Check

 

Diese Seiten informieren über den Gleitschirm 2 Jahres-Check, Reparaturen und Rettungsschirmpacken im Flugsport-Service Sky Club Austria.
Kurzvorstellung: Die Firma Flugsport-Service Sky Club Austria ist der einzige von der Obersten Zivilluftfahrtbehörde (BMVIT als OZB) ermächtigte Betrieb mit Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Nachprüfungen nach § 40 ZLLV 2005 an Paragleitern - auch an gemäß § 2 (1) ZLLV 2005 gewerblich genutzten Doppelsitzerparagleitern. Tech. Leiter: Walter Schrempf (allgemein beeideter, gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Flugbetrieb und Luftfahrzeugtechnik), Werkstattleiter Johann Lindtner, Qualitätssicherung Ing. Ewald Lidl,  Büro/Verwaltung Claudia Schrempf.

 

Wir sind in der Lage und berechtigt, an allen Paragleitern Herstellungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie die Nachprüfung der Lufttüchtigkeit (Check) durchzuführen,  Gutachten zu erstellen, Nachprüfbescheinigungen und Freigabebescheinigungen auszustellen. Wir verfügen über die Technische Daten aller am Markt zugelassener Paragleiter. Reparaturen erfolgen aussschließlich mit Originalersatzteilen. Wir pflegen guten Kontakte zu allen Hersteller- und Entwicklungsfirmen und machen das offizielle Österreich-Service für Advance, Ozone und GIN-Gliders.

 

Von uns durchgeführte Nachprüfungen / Checks :

a) garantieren eine objektive Beurteilung der Lufttüchtigkeit

b) sind in Österreich und Deutschland von allen Behörden und Versicherungen anerkannt

c) erfolgen nach den letztgültigen Herstelleranweisungen

d) sichern Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller/Importeur

e) erhalten Werksgarantien

 

 

Sie können Ihre Flugausrüstung zum Check / Reparatur / Wartung selbst vorbeibringen , zu uns senden, oder noch einfacher:  Abholen lassen !

Wir arbeiten mit DPD zusammen.  Ein Anruf genügt und Ihre  Flugausrüstung wird von Zuhause abgeholt.   Detailinfo /  Auftragsschein 

Flugsport-Service Sky Club Austria:  Tel  +43 (0) 3685 / 22 333

 

Achtung: Weil die gesetzliche Gewährleistungsfrist des Herstellers bei Paragleiten nur 24 Monate beträgt, empfehlen wir die erste Nachprüfung des Paragleiters noch vor Ablauf der ersten 24 Monate durchführen zu lassen!  Ausgangsdatum ist das Datum der Stückprüfung auf der Musterprüfplakette (Gütesiegelplakette). SCA- Clubmitglieder erhalten 10 % Rabatt auf Werkstatt-Service-Check!

 

§§ Allgemeine Informationen über Musterprüfung - Stückprüfung - Nachprüfung von Paragleitern (Gleitschirmen, Gleitsegeln)

 

In Österreich und Deutschland (und auch vielen anderen EU Ländern) dürfen nur von dafür autorisierten Stellen  Mustergeprüfte, Stückgeprüfte und Nachgeprüfte Paragleiter geflogen werden. Das hat auch seinen guten Grund, denn nur die lückenlose Kette, bestehend aus Musterprüfung, Stückprüfung und Nachprüfung gewährleistet sichere  Flugausrüstungen und ermöglicht die Statuierung einer Halterhaftpflichtversicherung.
 
 

Die Musterprüfung: Musterpüfungen führen die Musterprüfstellen auf Antrag des Herstellers durch. Musterprüfstellen sind derzeit der DHV, die European Academy of Parachute Rigging, der Österreichische Aeroclub (OeAeC), der Deutsche Ultraleichtflugverband e.V. (DULV) und - derzeit nur für Paragleiter, der Deutsche Motorschirmverband (DMSV). Diese Musterprüfstellen prüfen, ob der Paragleiter entweder den Lufttüchtigkeitsforderungen (LTF) des Landes oder den Bestimmungen einer Europäischen NORM entspricht, je nachdem was das jeweilige Land als Grundlage für eine Musterzulassung fordert. Der Nachweis für die Musterprüfung ist das Musterkennblatt/die Musterprüfbescheinigung. Die Musterprüfstellen sind für die ordnungsgemäße Durchführung der Musterprüfung verantwortlich.

 
Die Stückprüfung: Nach der erfolgten Musterprüfung muss der Hersteller/oder Importeur bei jedem einzelnen Schirm, Gurtzeug oder Rettungsgerät eine Stückprüfung durchführen und dabei vergleichen und auch bestätigen, ob das Seriengerät mit dem mustergeprüften Paragleiter übereinstimmt. Der Nachweis für die durchgeführte Stückprüfung ist die unterzeichnete Musterprüfplakette am Paragleiter. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Stückprüfung ist der Hersteller/Importeur verantwortlich. Verantwortlich bedeutet immer, er haftet auch dafür.
 
Die Nachprüfung (Check): Paragleiter müssen gemäß den Bestimmungen im Betriebshandbuch instandgehalten und regelmäßig nachgeprüft werden. Die Nachprüfintervalle (Checkintervalle) sind ebenfalls im Betriebshandbuch festgelegt und zusätzlich auf der Musterprüfplakette am Gerät ersichtlich. Die Nachprüfintervalle sind auch von der Art der Verwendung des Paragleiters abhängig. Gewerbliche genutzte Tandemparagleiter müssen jährlich oder nach 150 Flügen, je nachdem was früher erreicht wird, nachgeprüft werden. Nicht gewerblich genutzte Paragleiter müssen grundsätzlich alle 24 Monate nachgeprüft werden. Für die Einhaltung der Nachprüfungfristen ist der Halter des Paragleiters verantwortlich.
 
Weil die gesetzliche Gewährleistungsfrist des Herstellers nur 24 Monate beträgt, empfehlen wir, die ersten Nachprüfung auf jeden Fall vor Ablauf der ersten 24 Monate, ausgehend vom Datum der Stückprüfung, durchführen zu lassen. Aus demselben Grund empfliehlt es sich weiteres, den ersten Check bei einer objekiven Stelle durchführen zu lassen.
 
Anmerkung: Für Österreichische Halter eines Paragleiters mit österreichischer Musterzulassung ist die Nachprüfung ein Behördenakt, für den zugleich mit dem Checkauftrag auch ein gebührenpflichtiger Antrag auf Nachprüfung gestellt werden muss. Die Gebühr für den Antrag auf Nachprüfung beträgt derzeit € 13.20.  Wir schicken diesen Antrag nach Eingang des Gleitschirmes und Feststellung der Staatszugehörigkeit per mail oder fax zu. Die behördliche Gebühr wird mit der Checkrechnung als getrennter Posten mitverrechnet und an das Finanzamt abgeführt. Deutsche Gerätehalter brauchen diese Gebühren nicht zu bezahlen.
 
Der Nachweis für die Durchführung der Nachprüfung ist die Nachprüfbescheinigung und der Nachprüfstempel am Fluggerät. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Nachprüfung ist der ausführende Betrieb verantwortlich. Die Nachprüfung hat den gleichen Stellenwert wir die Musterprüfung und die Stückprüfung.
 
Instandhaltungsbetriebe brauchen einen Gewerbeschein als Instandhaltungsbetrieb für Paragleiter, die entsprechenden technischen Einrichtungen, Prüfmittel, geschultes techn. Personal und eine Haftpflichtversicherung für Instandhaltung. In Österreich brauchen Instandhaltungsbetriebe zusätzlich zum Gewerbeschein auch noch eine luftfahrtbehördliche Bewilligung.

Flugsport-Service Sky Club Austria Betriebsgenehmigungsnummern:

BMViT  OZB IV-1 (Österr. Bundesministerium für Verkehr als oberste Zivilluftfahrtbehörde)

Genehmigungsnummer DHV   A1 ; Genehmigungsnummer ÖAeC 01

 

Information zu  österreichischen Rechtsnormen wie z.B. die Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgeräteverordnung erhalten Sie über den Link: Aktuelle Bundesgesetze